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🇫🇷

QronoPlay

Frankreich

QronoPlay in Frankreich — Marketing-Spiele für den französischen Markt

67M Verbraucher

Warum dieser Markt

Frankreich ist laut FEVAD der führende E-Commerce-Markt der Europäischen Union mit über 67 Millionen vernetzten Verbrauchern.

QronoPlay wurde in der Normandie entwickelt und ist in Frankreich (OVH) gehostet. Die Plattform ist vollständig DSGVO-konform und auf die französischen gesetzlichen Anforderungen ausgerichtet.

Ob Restaurant in Lyon, nationales Franchise oder Fremdenverkehrsamt in der Bretagne – QronoPlay bietet Marketing-Spiele für jede lokale Zielgruppe.

Angepasste Funktionen

  • DSGVO-konform — Daten in Frankreich gehostet (OVH, Roubaix)
  • Oberfläche und Kundensupport auf Französisch
  • Abrechnung in Euro zzgl. MwSt., französische MwSt. anwendbar
  • Anpassbare Spielregelungen (französisches Recht)
  • Integrierter Betrugsschutz

Lokale Anwendungsfälle

Gastronomie

Ein Restaurant in Rouen startet einen QR-Code-Sofortgewinn auf dem Tisch: scannen, 10 Sekunden spielen, ein Dessert gewinnen.

Fremdenverkehrsamt Normandie

Das Tourismusbüro in Cherbourg erstellt ein Quiz "Kennen Sie die Normandie?" via QR-Code in Hotels und Campingplätzen. DSGVO-konforme Lead-Erfassung für den Newsletter.

Festivals & Veranstaltungen

Ein Musikfestival setzt ein Glücksrad an den Partnerständen ein. Teilnehmer gewinnen Goodies oder Rabatte für die nächste Ausgabe.

Wichtige Marktzahlen

159,9 Mrd. €
E-Commerce-Umsatz 2023
42,9 Mio.
Online-Käufer
Quelle: FEVAD, Verbraucherbeobachtung 2023
87 %
Smartphone-Verbreitung
Quelle: ARCEP, digitales Barometer 2023

Lokale Regulierung

Jede in Frankreich durchgeführte Marketing-Spielkampagne unterliegt der DSGVO, die von der CNIL (französische Datenschutzbehörde) durchgesetzt wird. QronoPlay hostet personenbezogene Daten in Frankreich bei OVH (Rechenzentrum Roubaix), übermittelt Spielerkontaktdaten niemals an unbefugte Dritte und stellt ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DSGVO bereit. Teilnehmer haben Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschrechte nach dem französischen Gesetz "Informatique et Libertés".

Gewinnspiele mit Auslosung werden durch die Artikel L.121-36 ff. des französischen Verbrauchergesetzbuchs geregelt. Seit dem Gesetz vom 17. März 2014 ist eine Gerichtsvollzieherbescheinigung nicht mehr systematisch erforderlich, die Teilnahmebedingungen müssen jedoch schriftlich verfasst, datiert und den Teilnehmern kostenlos zugänglich gemacht werden. Instant-Win-Spiele ohne Auslosung sind davon befreit. Die französische Mehrwertsteuer (20 % Normalsatz) gilt für QronoPlay-Abonnements, die an in Frankreich ansässige Unternehmen berechnet werden.

Häufig gestellte Fragen

Ist QronoPlay nach französischem Recht DSGVO-konform?

Ja. QronoPlay wird von einem französischen Unternehmen betrieben, die Daten werden bei OVH in Roubaix gehostet, und die Plattform führt ein Verarbeitungsverzeichnis gemäß Art. 30 DSGVO. Die CNIL ist die zuständige Aufsichtsbehörde. Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrechte sind aus jedem Spielformular heraus verfügbar.

Wo werden Spielerdaten in Frankreich gehostet?

Die Daten werden in Frankreich bei OVH Cloud im Rechenzentrum Roubaix (Hauts-de-France) gehostet. Keine personenbezogenen Daten verlassen das EU-Gebiet. Auch die Backups befinden sich in Frankreich.

Ist QronoPlay für französische Restaurants geeignet?

Ja. Der Sofortgewinn per QR-Code auf dem Tisch ist einer der häufigsten Anwendungsfälle in der französischen Gastronomie. QronoPlay bietet vorgefertigte Vorlagen (Dessert, Kaffee, Rabatt auf die Rechnung) und steuert die Anti-Dubletten-Frequenz, um Missbrauch zu verhindern.

Ist eine Gerichtsvollzieherbescheinigung für Gewinnspiele in Frankreich erforderlich?

Seit dem Gesetz Nr. 2014-344 vom 17. März 2014 ist eine Gerichtsvollzieherbescheinigung für kostenlose Gewinnspiele nicht mehr systematisch erforderlich. Die Teilnahmebedingungen müssen jedoch verfasst, datiert und den Teilnehmern kostenlos zur Verfügung gestellt werden. QronoPlay erzeugt automatisch ein anpassbares Regelwerk für jede Kampagne.

Kann mit französischer Mehrwertsteuer abgerechnet werden?

Ja. In Frankreich ansässige Unternehmen werden mit französischer Mehrwertsteuer zum Normalsatz von 20 % abgerechnet. Die Rechnungen enthalten die SIRET-Nummer und die innergemeinschaftliche USt-IdNr. und sind mit französischer Buchhaltungssoftware (Cegid, EBP, Sage, Pennylane) kompatibel.

Welche Preise sind in Frankreich erlaubt?

Jeder legale Preis: Produkte, Dienstleistungen, Gutscheine, Rabatte, Einladungen, Reisen, Erlebnisse. Geldpreise sind erlaubt, müssen aber ausdrücklich im Regelwerk erwähnt werden. Preise mit alkoholischen Getränken unterliegen dem Évin-Gesetz (verboten bei Spielen, die sich an Minderjährige richten). Spiele mit Kaufverpflichtung sind durch die Artikel L.121-1 ff. des Verbrauchergesetzbuchs geregelt.

Preise

Kostenlose 7-Tage-Demo — Starter 9,90 €/Monat — Pro 29,90 €/Monat — Business 99 €/Monat. Abrechnung in EUR, MwSt. je nach Land.

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